Hausbesetzerverfahren in Osnabr. eingestellt
HausbesetzerInnenverfahren in Osnabrück eingestellt
Auch Erfolg des Widerstandes
Auch Erfolg des Widerstandes
Eigentlich sollte am morgigen Dienstag das Verfahren gegen 13 AktivistInnen, welche unter dem Vorwurf des Hausfriedensbruches am 3.Oktober 2004 ein leerstehendes Haus in der Jahnstraße in Osnabrück besetzten, eröffnet werden.
Die Besetzung war im Kontext des Einsatzes für ein Autonomes Zentrum zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren nun wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Diese Einstellung ist auch als Erfolg des Widerstandes gegen die Prozesse zu sehen. In Osnabrück mobilisierten AktivistInnen unermüdlich, um eine große Öffentlichkeit für diese Prozesse zu schaffen. Überregional mobilisierte die Kampagne200X und es wäre morgen sicherlich so einiges vor dem Landgericht los gewesen.
Gemutmaßt werden darf, dass auch aufgrund des starken zu erwartenden Protestes die Verfahren nun ad Acta gelegt wurden.
Tatsache ist auch, dass die Verfahren bereits im Dezember 2004 eingestellt werden sollten -auf Antrag der Staatsanwaltschaft- und nur aufgrund des Protestes der Kirche (als Eigentümerin des Hauses) fortgeführt wurden.
Die Kirche hat sich mit ihrem Verhalten damals als äußerst unchristlich erwiesen.....
Zur Vorgeschichte:
Am 1. Mai 2002 besetzen Aktivistinnen ein leerstehendes Haus in der Kokschen Straße um auf den dringenden Bedarf nach einem Autonomen Zentrum hinzuweisen.
Im Juni 2002 wurde das Haus von der Polizei geräumt.
Eine Wagenburg entstand, welche nach einem Naziübergriff an den Stadtrand (Fürstenuaer Weg-AZ-Wagenplatz) ziehen musste.Hier entstand ein buntes Leben und der Betrieb eines Autonomen Zentrums mit einer Fülle von Veranstaltungen wurde aufgenommen.
Die Stadt kündigze an, nach Ablauf einer Frist (sollte am 31.10.2004)
sein, den Wagenplatz zu räumen.
Am 3.Oktober wurde das Haus in der Lutherstrasse besetzt und in der selben Nacht geräumt.
Am 14.11. wurde der AZ-Wagenplatz geräumt.
Am 26.12. 2004 wurde in Haus in der Osnbrücker Bruchstrasse besetzt und am 4.1. 2005 freiwillig verlassen.
Am 4.1.2005 wurde ein Gebäude an der Hamburger Strasse besetzt und am 5.1. von der Polizei geräumt.
Osnabrück braucht ein Autonomes Zentrum!!
Die Besetzung war im Kontext des Einsatzes für ein Autonomes Zentrum zu sehen.
Die Staatsanwaltschaft hat die Verfahren nun wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Diese Einstellung ist auch als Erfolg des Widerstandes gegen die Prozesse zu sehen. In Osnabrück mobilisierten AktivistInnen unermüdlich, um eine große Öffentlichkeit für diese Prozesse zu schaffen. Überregional mobilisierte die Kampagne200X und es wäre morgen sicherlich so einiges vor dem Landgericht los gewesen.
Gemutmaßt werden darf, dass auch aufgrund des starken zu erwartenden Protestes die Verfahren nun ad Acta gelegt wurden.
Tatsache ist auch, dass die Verfahren bereits im Dezember 2004 eingestellt werden sollten -auf Antrag der Staatsanwaltschaft- und nur aufgrund des Protestes der Kirche (als Eigentümerin des Hauses) fortgeführt wurden.
Die Kirche hat sich mit ihrem Verhalten damals als äußerst unchristlich erwiesen.....
Zur Vorgeschichte:
Am 1. Mai 2002 besetzen Aktivistinnen ein leerstehendes Haus in der Kokschen Straße um auf den dringenden Bedarf nach einem Autonomen Zentrum hinzuweisen.
Im Juni 2002 wurde das Haus von der Polizei geräumt.
Eine Wagenburg entstand, welche nach einem Naziübergriff an den Stadtrand (Fürstenuaer Weg-AZ-Wagenplatz) ziehen musste.Hier entstand ein buntes Leben und der Betrieb eines Autonomen Zentrums mit einer Fülle von Veranstaltungen wurde aufgenommen.
Die Stadt kündigze an, nach Ablauf einer Frist (sollte am 31.10.2004)
sein, den Wagenplatz zu räumen.
Am 3.Oktober wurde das Haus in der Lutherstrasse besetzt und in der selben Nacht geräumt.
Am 14.11. wurde der AZ-Wagenplatz geräumt.
Am 26.12. 2004 wurde in Haus in der Osnbrücker Bruchstrasse besetzt und am 4.1. 2005 freiwillig verlassen.
Am 4.1.2005 wurde ein Gebäude an der Hamburger Strasse besetzt und am 5.1. von der Polizei geräumt.
Osnabrück braucht ein Autonomes Zentrum!!
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Ergänzungen
Freiräume erkämpfen...
Nach dem die Gespräche von der Stadt als gescheitert bezeichnet und die Räumung der Ex-Steffi Ende März angedroht wurde (
Ob diese dann auch den friedlichen Charakter haben werden ist jedoch mehr als fraglich.
Höhepunkt wird eine grosse Streetparade sein.
Die Nacht ist nicht nur zum schlafen da!
Ex-Steffi verteidigen!
Homepage:
jaja.....war ja klar
besitz und eigentum
'wer das umfriedete BESITZtum eines anderen ohne dessen zustimmung betritt und da verbleibt '
das zivilrecht kennt einen unterschied zwischen rechtmaessigem und unrechtmaessigem besitz, wobei auch unrechtmaessiger besitz im prinzip geschuetzt bleibt bis die richterin darueber entschieden hat, so zum beispiel im rahmen einer besitzstoerungklage, wo einen EIGENTUEMERIN, von einer unrechtmaessigen BESITZERIN eine raeumung verlangen kann, weil sie gerne wieder RECHTMAESSIGEN BESITZ beanspruchen will.
die (unrechtmaessige) BESITZERIN die im hausfriedensbruchparagrafen geschuetzt wird ist daher niecht unbedigt die eigentuemerin, im falle eines besetzten hauses wohl eher die bewohnerin.